Bedingungen
für die Bestellung von Eintrittskarten (verbindlicher Bestandteil des Bestellformulars)


1. Verbindliche Bestellungen sind nur solche, die in der auf dem Bestellformular genannten Zeit per Email bei der Kinderuni in der Keplerstadt Weil der Stadt eingehen.

2. Die Bestellungen werden bei der Kinderuni nach der Uhrzeit ihres Eingangs bearbeitet.

3. Die Zahl der Eintrittskarten pro Vorlesung ist  begrenzt. Für den Fall einer Übernachfrage werden die leer ausgehenden Interessenten sofort benachrichtigt, so dass sie in der Lage sind, sich im „freien Verkauf“  noch um Karten zu bemühen

4. Voraussetzung für den Erwerb der Karten ist darüber hinaus, dass die Geldüberweisung bis zu dem auf dem Bestellformular genannten Termin auf dem angegebenen Konto bei der Kreissparkasse Böblingen gutgeschrieben wurde. Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.

5. Für den Fall, dass eine Bestellung wegen Mangels an Karten  nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der überwiesene Kaufpreis umgehend zurückerstattet.

6. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der überwiesene Betrag nicht mit der Zahl der bestellten Karten übereinstimmen, werden nur so viele Karten zugeschickt, wie finanziell voll gedeckt sind. Der Restbetrag wird zurück überwiesen.

7. Eine Rücknahme der Karten ist ausgeschlossen. Es ist jedoch erlaubt, die Karten anderen Kindern zu geben, sofern diese die Altersbedingung 8 – 14 Jahre erfüllen. Eine Benachrichtigung der Kinderuni ist in diesem Fall nicht erforderlich.

8. Für den Fall eines von der Kinderuni zu vertretenden Ausfalls einer gebuchten Vorlesung, z. B. durch Krankheit des Dozenten, wird der Kaufpreis gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarten zurückerstattet.
Eine Rückgabe ist nicht möglich, wenn an Stelle des erkrankten Dozenten ein qualifizierter Ersatz gefunden wurde, welcher zum gleichen Thema sprechen wird.
Sollte ein solcher Ersatzdozent nicht zu finden sein, dann besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Dozent zu einem neuen Thema am gleichen Datum eine Vorlesung hält. In diesem Fall wird der Karteninhaber unmittelbar informiert, so dass er binnen einer vorgegebenen Frist entscheiden kann, ob er an der thematisch geänderten Vorlesung teilnehmen oder das schon erworbene Ticket zurückgeben will.

9. Sofern die Kinder noch keinen Kinder-Uni-Schein besitzen, erhalten sie diesen im Foyer der Aula vor Beginn der Vorlesung. Kinder, die schon einen solchen Ausweis haben,  werden gebeten, diesen zu jeder Vorlesung mitzubringen, damit er abgestempelt werden kann.

10. Die Kinderuni in der Keplerstadt Weil der Stadt e. V. haftet nur für durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Vereine.


Der Vorstand         Weil der Stadt, Dezember 2009


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